Fr die Zusatzgefahr gilt die Sondervorschrift 943: Durch Wasser aktivierte Gegenstnde mssen das Zusatzgefahrkennzeichen der Klasse 4.3 tragen.

Die SP943 steht bisher nur in Spalte (4) des IMDG-Codes. Die entsprechenden Experten wurden gebeten, eine nderung zu beantragen, dass diese auch in der Spalte (6) erscheint.